• Clever kombiniert zur Top-Förderung

    Bis zu 70 % Zuschuss für klimafreundliche Heizungen

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sogenannten 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.

Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung CO2-neutrale Heizsysteme im Rahmen der „Bundesförderung Effiziente Gebuäude“ - kurz BEG - mit hohen Zuschüssen. So sind Fördersummen von bis zu 70 Prozent möglich!

Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) im Überblick

Förderung Selbstgenutztes Eigentum Vermietete Objekte
Grundförderung 30 % 30 %
+ Effizienzbonus Wärmepumpe 5 % 5 %
+ Emissionsbonus Biomasse (wird unabhängig von den maximalen Fördersätzen ausgezahlt) 2.500 € 2.500 €
+ Klimageschwindigkeits-Bonus 20 % (Fördersatz verringert sich ab 2029) -
+ Einkommensbonus 30 % -
= MAXIMALER FÖRDERSATZ 70 %
+ 2.500 € bei Biomasse
35 bzw. 30 %
+ 2.500 € bei Biomasse

Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme. Weitere Informationen unter www.kfw.de.
Die Förder-Richtlinien können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Beantragung

Die Förderung muss grundsätzlich vor der Maßnahme bei der KfW bzw. dem BAFA (nur bei Errichtung, Umbau bzw. Erweiterung Gebäudenetz) beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine Klausel enthalten, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, sollte die Förderung nicht bewilligt werden. Ebenso muss aus dem Vertrag hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Bei Vorhabensbeginn bis spätestens 31.08.2024 ist abweichend auch eine nachträgliche Beantragung bis spätestens 30.11.2024 möglich. Alte Anträge können 2024 ohne Sperrfrist zurückgezogen werden. Zuwendungsbescheide haben eine Gültigkeit von 36 Monaten (im Einzelfall verkürzt, da Klimageschwindigkeits-Bonus kürzere Reduzierungszyklen hat). Die Maßnahmen sind nur förderfähig, solange kein Anschlusszwang für ein Wärmenetz vorliegt.

Welche Kosten können angerechnet werden?

Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit begrenzt. Bei Nichtwohngebäuden ergeben sich die anrechnungsfähigen Kosten aus der beheizten „Netto-Grundfläche“ (NGF):

  • bis 400 m²: 200 €/m² mindestens jedoch 30.000 €
  • ab > 400-1.000 m²: 120 €/m²
  • ab > 1.000 m²: 80 €/m²

Was kann gefördert werden?

Anlagenkosten: Kessel, Partikelabscheider (bzw. Feinstaubfilter), Solarkollektoranlage,
Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher - jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation; bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Umfeldmaßnahmen: Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, Beratungsleistungen (keine Förderberatung), bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.

Förderkredit

Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit für förderfähige Ausgaben von max. 120.000 € pro Wohneinheit (Nichtwohngebäude max. 500 € pro m² NGF) beantragt werden. Bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 € wird ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 % gewährt.

Nachrüstung Feinstaubabscheider

Die Nachrüstung eines Feinstaubabscheiders (Filter) wird als Heizungsoptimierung mit 50 % bezuschusst.

  • Grundförderung

    Technologie

    Voraussetzungen

    Förderung

    Effizienz- bzw. Emissionsbonus

    Antragssteller

    Solarthermie Muss förderfähig gelistet sein 30 %   Jeder Sanierer
    Mindestalter
    Gebäude 5 Jahre
    Wohn- und
    Nichtwohngebäude
    Biomasseheizungen (Scheitholz-, Hackschnitzel-, Pelletheizung, Kombikessel)  Puffer mind. 55 Liter/kW bei Scheitholz- und
    Kombikessel; Puffer mind. 30 Liter/kW bei
    Hackschnitzel + Pellet;
    Wärmemengenzähler
    30 % 2.500 € bei besonders niedrigen Staubemissionen; unabhängig von der maximalen
    Fördergrenze
    Jeder Sanierer
    Mindestalter
    Gebäude 5 Jahre
    Wohn- und
    Nichtwohngebäude
    Wärmepumpe Muss förderfähig gelistet sein; technische
    Mindestanforderungen müssen
    eingehalten werden
    30 % 5 % Wärmequelle Wasser, Erdreich
    bzw. Abwasser oder
    mit natürlichem Kältemittel
    Jeder Sanierer
    Mindestalter
    Gebäude 5 Jahre
    Wohn- und
    Nichtwohngebäude
    Gebäudenetze
    (bis 16 Gebäude bzw. 100 Wohneinheiten)
    Wärmeerzeuger muss Richtlinie entsprechen;
    mind. 65% erneuerbare Energie
    bzw. Abwärme; Antragstellung durch
    Energie-Effizienz-Experten beim BAFA.
    30 %   Jeder Sanierer
    Mindestalter
    Gebäude 5 Jahre
    Wohn- und
    Nichtwohngebäude
    Anschluss an ein Gebäude- oder Nahwärmenetz Mind. 25 % erneuerbare Energieen 30 %   Jeder Sanierer
    Mindestalter
    Gebäude 5 Jahre
    Wohn- und
    Nichtwohngebäude
  • Klimageschwindigkeits-Bonus

    Voraussetzungen

    Bonus

    Antragssteller

    Einbau eines förderfähigen, erneuerbaren Wärmeerzeugers; Austausch einer Gaszentral-, Biomasse- (älter 20 Jahre), Gasetagen-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung;

    Bei Biomasse: Kombination mit (bestehender) thermischer Solaranlage, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Brauchwasser-Wärmepumpe notwendig, die bilanziell den Trinkwasserbedarf nach DIN V 18599 decken. Bei Mehrfamilienhäusern anteilig für selbstgenutzte Parteien; Nachweis Selbstnutzung über
    Grundbuchauszug und Meldebescheinigung
    20 %
    Bis einschließlich 31.12.2028 beträgt der Klima-Bonus 20 Prozentpunkte. Ab dem 01.01.2029 und darauf folgend alle zwei Jahre sinkt der Bonus um 3 Prozentpunkte
    Sanierer von selbstgenutzten Wohngebäuden. Mindestalter Gebäude 5 Jahre
  • Einkommensbonus

    Voraussetzungen

    Bonus

    Antragssteller

    Zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 €; bei Mehrfamilienhäusern anteilig für selbstgenutzte Parteien; Nachweis Selbstnutzung über Grundbuchauszug und Meldebescheinigung; Nachweis Einkommen über Einkommenssteuerbescheid
    Jahr 2+3 vor Beantragung
    30 % Sanierer von selbstgenutzten
    Wohngebäuden

    Mindestalter Gebäude
    5 Jahre

HDG Förderrechner

Mit dem HDG Förderrechner haben wir ein Tool geschaffen,
das es Ihnen ermöglicht mit wenigen Klicks die Höhe einer
möglichen Förderung zu berechnen.

Förderrechner starten >>

Neu! Sunshine Förderservice

Für unsere Partner im Fachhandwerk haben wir ein ganz spezielles Angebot: Unser Partner "Sunshine Energieberatung" unterstützt Ihre Kunden beim Thema Förderung. Ein Team von Profis sorgt dafür, dass Ihre Kunden die optimale Förderung erhalten - vom Antrag bis zum Einreichen von Nachweisen, etc.

Bitte beachten: Die Dienstleistungs-Vereinbarung wird zwischen dem Fachbetrieb, der die Anlage installiert und der Sunshine Energieberatungs GmbH geschlossen.

Endkunden stehen bei Fragen zur Förderung unsere Fachhandwerkspartner sowie unser Vertriebs-Außendienst zur Verfügung.

Das macht der Sunshine Förderservice

  • Recherche aller verfügbaren Fördermittel
  • Ermittlung der optimalen Kummulierbarkeit
  • Beratung im Einzelfall
  • Überprüfung, ob noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen
  • Übernahme von Antrag, Nachweisen, etc.
  • Technische Nachweise
  • Versandfertige Zusammenstellung aller Unterlagen
Sunshine Förderservice

In 3 Schritten zur Förderung

  • Aufnahmebogen herunterladen und durch den Fachhandwerker ausfüllen
  • Unterzeichnung von Datenschutzerklärung und Vollmacht des BAFA durch den Endkunden
  • Ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmebogen sowie Kopie des Angebots vor (!) Auftragsvergabe bei der Sunshine Energieberatung einreichen

Anschließend erhält der Fachhandwerksbetrieb innerhalb von maximal fünf Tagen eine Rückmeldung. Mehr dazu auch auf www.sunshine-energieberatung/foerderservice.

Aufnahmebogen herunterladen >>

In 6 Schritten zum Holzheizsystem

Mit dem HDG Kesselfinder konfigurieren Sie in wenigen Schritten Ihre neue Holzheizung - egal ob Scheitholzkessel, Hackschnitzelheizung, Pelletheizung oder Kombikessel.

KESSELFINDER STARTEN >>
HDG Vertriebs-Außendienst
HDG Fachhandwerker in Ihrer Nähe
{{TO-TOP-TEXT}}