Die Bundesregierung startet am 21. Juli 2026 die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ziel der Reform ist eine stärkere soziale Staffelung der Förderung, gleichzeitig werden die Förderbedingungen künftig schrittweise reduziert. Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer seine Heizung in den nächsten Monaten erneuern möchte, sollte nicht zu lange warten.
Besonders relevant ist die Reform für Eigentümer älterer Biomasseheizungen. Denn hier gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres, bevor die Förderung massiv sinkt oder häufig komplett entfällt.
Höhere Förderung für kleine und mittlere Einkommen
Künftig wird der Einkommensbonus deutlich stärker gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 40 Prozent. Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent, bei Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro noch 10 Prozent. Zudem reduziert ein neuer Familienzuschlag das relevante Einkommen pauschal um 10.000 Euro pro Haushalt mit minderjährigen Kindern.
Damit können viele Familien auch künftig von höheren Fördersätzen profitieren. In der höchsten Förderstufe sind zum Start der neuen BEG-Förderung Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich.
Förderung wird schrittweise reduziert
Gleichzeitig setzt die Reform auf eine konsequente Degression. Bereits zum Neustart am 21. Juli 2026 sinken die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Danach werden die förderfähigen Kosten alle sechs Monate weiter abgesenkt.
Auch der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird reduziert. Er startet zum Förder-Neustart mit 16 Prozent und sinkt anschließend alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte. Wer seine Investition frühzeitig umsetzt, kann deshalb mit deutlich höheren Zuschüssen rechnen als bei einer späteren Antragstellung.
Wichtig für Besitzer älterer Biomasseheizungen
Für Betreiber älterer Biomasseheizungen eröffnet sich jetzt ein günstiges Zeitfenster. Wer seine bestehende Pellet-, Stückholz- oder Hackschnitzelheizung durch eine moderne, effiziente Biomasseanlage ersetzen möchte, sollte die Übergangsphase bis Ende 2026 nutzen.
Der Grund: Zum Start der Reform bleiben die Förderbedingungen zunächst vergleichsweise attraktiv. Ab 1. Januar 2027 sinkt die Förderung für diesen Fall massiv oder entfällt ganz.
Gerade bei ohnehin anstehenden Modernisierungen lohnt es sich daher, die Investitionsentscheidung nicht unnötig aufzuschieben. Wer früh handelt, kann sich höhere Förderbeträge sichern und gleichzeitig von den Effizienzvorteilen moderner Biomasseheizungen profitieren. Dies entspricht ausdrücklich der Zielsetzung der Reform, schnelle Investitionsentscheidungen anzureizen.
Unser Tipp
Wenn Sie den Austausch Ihrer bestehenden Biomasseheizung planen, sollten Sie die nächsten Monate für eine individuelle Förderberatung nutzen. So können Sie prüfen, welche Förderhöhe in Ihrem Fall möglich ist und ob sich eine Umsetzung noch im Jahr 2026 besonders lohnt.
Sobald die letzten Details des neuen Fördersystems geklärt sind, werden wir unsere Förderinformationen auf der Website sowie die beliebte HDG Förderübersicht aktualisieren. Bis dahin halten wir Kunden und Interessenten hier und über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.