• Staatlicher Zuschuss für Holzheizungen

    Clever kombiniert zur Top-Förderung

Die Bundesregierung fördert CO2-neutrale Heizsysteme, wie den HDG Holzheizungen, mit hohen Zuschüssen. Wird zusätzlich ein fossiler Kessel (Öl, Gas, Kohle, etc.) ausgetauscht, steigt der Fördersatz um weitere 10 Prozent. Voraussetzung ist die Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe. So sind Fördersummen von 20 Prozent möglich!

Wir helfen Ihnen durch den Förder-Dschungel

Wir beraten Sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt unterstützen Sie mit dem HDG Förderservice bei der Abwicklung Ihres Förderantrags und berechnen mit wenigen Klicks die mögliche Fördersumme mit dem HDG Förderrechner.

Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) im Überblick

Voraussetzungen Fördersatz Fördersatz bei Tausch von fossilem Heizsystem *
Thermische Solaranlage - 25 % 35 %
Scheitholzkessel - Puffer mind. 55 Liter/kW
- Wärmemengenzähler
- Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe
10 % 20 %
Kombikessel (Scheitholz/Pellet) - Puffer mind. 55 Liter/kW
- Wärmemengenzähler
- Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe
10 % 20 %
Pelletkessel - Puffer mind. 30 Liter/kW
- Wärmemengenzähler
- Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe
10 % 20 %
Hackschnitzelkessel - Puffer mind. 30 Liter/kW
- Wärmemengenzähler
- Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe
10 % 20 %
Gebäudenetz
(bis zu 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten)
- Kessel muss der Richtlinie entsprechen
- Keine fossilen Brennstoffe
- Mind. 65 % erneuerbare Energie bzw. Abwärme
- Antragstellung durch EEE
- 30 % (ohne Biomasse)
- 25 % (max. 25 % Biomasse)
- 20 % (max. 75 % Biomasse)
Anschluss an ein Nahwärmenetz 30 % 40 %
Heizungsoptimierung Mindestbetrag 300 € 15% (+ 5 % bei iSFP) 15% (+ 5 % bei iSFP)

* Tausch von fossilem Heizsystem: Wird ein altes fossiles Heizsystem ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozent. Wichtig: Es müssen alle vorhandenen fossilen Heizsystme demontiert werden.

Weitere Details unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de. Die Förder-Richtlinien können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Was kann gefördert werden?

  • Anlagenkosten: Kessel, Partikelabscheider (bzw. Feinstaubfilter), Solarkollektoranlage, Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher, jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation, bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt
  • Umfeldmaßnahmen: Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, Beratungsleistungen (keine Förderberatung), bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt

Gibt es eine Grenze?

Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche (max. 5. Mio. Euro begrenzt.

Können Neubauten geförderten werden?

Nein. Die BEG Programme sind für Bestandsgebäude gedacht. Hier muss die Baugenehmigung mindestens 5 Jahre alt sein.

Wie werden Nahwärmenetze gefördert?

Reine Gebäudenetze (maximal 16 Gebäude bzw. 100 Wohneinheiten) sowie der reine Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ist über die BEG EM möglich. Die Errichtung eines öffentlichen Wärmenetzes wird über die BEW (Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze) geregelt.

Neu! Sunshine Förderservice

Für unsere Partner im Fachhandwerk haben wir ein ganz spezielles Angebot: Unser Partner "Sunshine Energieberatung" unterstützt Ihre Kunden beim Thema Förderung. Ein Team von Profis sorgt dafür, dass Ihre Kunden die optimale Förderung erhalten - vom Antrag bis zum Einreichen von Nachweisen, etc.

Bitte beachten: Die Dienstleistungs-Vereinbarung wird zwischen dem Fachbetrieb, der die Anlage installiert und der Sunshine Energieberatungs GmbH geschlossen.

Endkunden stehen bei Fragen zur Förderung unsere Fachhandwerkspartner sowie unser Vertriebs-Außendienst zur Verfügung.

Das macht der Sunshine Förderservice

  • Recherche aller verfügbaren Fördermittel
  • Ermittlung der optimalen Kummulierbarkeit
  • Beratung im Einzelfall
  • Überprüfung, ob noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen
  • Übernahme von Antrag, Nachweisen, etc.
  • Technische Nachweise
  • Versandfertige Zusammenstellung aller Unterlagen
Sunshine Förderservice

In 3 Schritten zur Förderung

  • Aufnahmebogen herunterladen und durch den Fachhandwerker ausfüllen
  • Unterzeichnung von Datenschutzerklärung und Vollmacht des BAFA durch den Endkunden
  • Ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmebogen sowie Kopie des Angebots vor (!) Auftragsvergabe bei der Sunshine Energieberatung einreichen

Anschließend erhält der Fachhandwerksbetrieb innerhalb von maximal fünf Tagen eine Rückmeldung. Mehr dazu auch auf www.sunshine-energieberatung/foerderservice.

Aufnahmebogen herunterladen >>

HDG Förderrechner

Mit dem HDG Förderrechner haben wir ein Tool geschaffen,
das es Ihnen ermöglicht mit wenigen Klicks die Höhe einer
möglichen Förderung zu berechnen.

Förderrechner starten >>

In 6 Schritten zum Holzheizsystem

Mit dem HDG Kesselfinder konfigurieren Sie in wenigen Schritten Ihre neue Holzheizung - egal ob Scheitholzkessel, Hackschnitzelheizung, Pelletheizung oder Kombikessel.

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