Die Bundesregierung fördert CO2-neutrale Heizsysteme, wie den HDG Holzheizungen, mit hohen Zuschüssen. Wird zusätzlich ein fossiler Kessel (Öl, Gas, Kohle, etc.) ausgetauscht, steigt der Fördersatz um weitere 10 Prozent. Voraussetzung ist die Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe. So sind Fördersummen von 20 Prozent möglich!
Wir beraten Sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt unterstützen Sie mit dem HDG Förderservice bei der Abwicklung Ihres Förderantrags und berechnen mit wenigen Klicks die mögliche Fördersumme mit dem HDG Förderrechner.
Voraussetzungen | Fördersatz | Fördersatz bei Tausch von fossilem Heizsystem * | |
---|---|---|---|
Thermische Solaranlage | - | 25 % | 35 % |
Scheitholzkessel |
- Puffer mind. 55 Liter/kW - Wärmemengenzähler - Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe |
10 % | 20 % |
Kombikessel (Scheitholz/Pellet) |
- Puffer mind. 55 Liter/kW - Wärmemengenzähler - Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe |
10 % | 20 % |
Pelletkessel |
- Puffer mind. 30 Liter/kW - Wärmemengenzähler - Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe |
10 % | 20 % |
Hackschnitzelkessel |
- Puffer mind. 30 Liter/kW - Wärmemengenzähler - Kombination mit thermischer Solaranlage bzw. Wärmepumpe |
10 % | 20 % |
Gebäudenetz (bis zu 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten) |
- Kessel muss der Richtlinie entsprechen - Keine fossilen Brennstoffe - Mind. 65 % erneuerbare Energie bzw. Abwärme - Antragstellung durch EEE |
- 30 % (ohne Biomasse) - 25 % (max. 25 % Biomasse) - 20 % (max. 75 % Biomasse) |
|
Anschluss an ein Nahwärmenetz | 30 % | 40 % | |
Heizungsoptimierung | Mindestbetrag 300 € | 15% (+ 5 % bei iSFP) | 15% (+ 5 % bei iSFP) |
* Tausch von fossilem Heizsystem: Wird ein altes fossiles Heizsystem ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozent. Wichtig: Es müssen alle vorhandenen fossilen Heizsystme demontiert werden.
Weitere Details unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de. Die Förder-Richtlinien können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche (max. 5. Mio. Euro begrenzt.
Nein. Die BEG Programme sind für Bestandsgebäude gedacht. Hier muss die Baugenehmigung mindestens 5 Jahre alt sein.
Reine Gebäudenetze (maximal 16 Gebäude bzw. 100 Wohneinheiten) sowie der reine Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ist über die BEG EM möglich. Die Errichtung eines öffentlichen Wärmenetzes wird über die BEW (Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze) geregelt.
Für unsere Partner im Fachhandwerk haben wir ein ganz spezielles Angebot: Unser Partner "Sunshine Energieberatung" unterstützt Ihre Kunden beim Thema Förderung. Ein Team von Profis sorgt dafür, dass Ihre Kunden die optimale Förderung erhalten - vom Antrag bis zum Einreichen von Nachweisen, etc.
Bitte beachten: Die Dienstleistungs-Vereinbarung wird zwischen dem Fachbetrieb, der die Anlage installiert und der Sunshine Energieberatungs GmbH geschlossen.
Endkunden stehen bei Fragen zur Förderung unsere Fachhandwerkspartner sowie unser Vertriebs-Außendienst zur Verfügung.
Anschließend erhält der Fachhandwerksbetrieb innerhalb von maximal fünf Tagen eine Rückmeldung. Mehr dazu auch auf www.sunshine-energieberatung/foerderservice.
Aufnahmebogen herunterladen >>Mit dem HDG Förderrechner haben wir ein Tool geschaffen,
das es Ihnen ermöglicht mit wenigen Klicks die Höhe einer
möglichen Förderung zu berechnen.
Mit dem HDG Kesselfinder konfigurieren Sie in wenigen Schritten Ihre neue Holzheizung - egal ob Scheitholzkessel, Hackschnitzelheizung, Pelletheizung oder Kombikessel.
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