• Top-Förderung für Biomasse und Wärmepumpen

    Ein warmes Zuhause wurde nie besser gefördert

Neue Bundesförderung bis zu 8.500 €

Sichern Sie sich jetzt die attraktive Förderung für den Umstieg auf Biomasse oder Wärmepumpe. Seit Oktober 2025 fördert der Bund den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf erneuerbare, moderne Heizlösungen im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2026“.

Wer wird gefördert?

Private Haushalte, die ihre Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzen. Unterstützt werden Maßnahmen, die ab dem 3. Oktober 2025 umgesetzt werden. Die Registrierung für die Förderung ist ab November 2025 möglich. Nach der Anmeldung haben Antragsteller:innen neun Monate Zeit, um die Maßnahme durchzuführen und abzuschließen.

Ablauf

  • Registrierung: Ab Mitte November 2025 online über www.sanierungsoffensive.gv.at. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll erforderlich.
  • Umsetzung & Antragstellung: Nach der Registrierung haben Antragsteller neun Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen und den Antrag einzureichen. Der Antrag wird ebenfalls online gestellt, sobald die neue Heizung installiert und abgerechnet ist.
Weiterführende Informationen HDG Förderflyer

BUNDESFÖRDERUNG BIOMASSE

bis zu 8.500 €

für den Tausch von fossilen Brennstoffen
auf eine Biomasseheizung

BUNDESFÖRDERUNG WÄRMEPUMPE

bis zu 7.500 €

für den Tausch von fossilen Brennstoffen
auf eine Wärmepumpe

+
LANDESFÖRDERUNG

Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es in vielen Bundesländern eigene Zuschüsse - oft mehrere tausend Euro zusätzlich - für den Heizungstausch.

Landesförderungen auf einen Blick

Maximale Landesförderung
OBERÖSTERREICH 2.900 €
= bis zu 11.400 € Gesamtförderung
NIEDERÖSTERREICH wird derzeit überarbeitet
= bis zu 8.500 € Gesamtförderung
TIROL 25 % der Investitionskosten
= bis zu 19.000 € Gesamtförderung (bei 30.000 € Invest)
BURGENLAND 3.500 €
= bis zu 12.000 € Gesamtförderung
SALZBURG 5.000 €
= bis zu 13.500 € Gesamtförderung
VORARLBERG 4.000 €
= bis zu 12.500 € Gesamtförderung
KÄRNTEN 6.000 €
= bis zu 14.500 € Gesamtförderung
STEIERMARK wird derzeit überarbeitet
= bis zu 8.500 € Gesamtförderung
WIEN 8.000 €
= bis zu 16.500 € Gesamtförderung

Zusätzlich zu den Förderprogrammen der Länder können auch Gemeindeförderungen in Anspruch genommen werden. Bei der Zusammenstellung der Informationen wurde mit größter Sorgfalt gearbeitet. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da sich Vorgaben und Richtlinien jederzeit ändern können. Vor einer Investitionsentscheidung kontaktieren Sie bitte die zuständige Förderstelle. HDG übernimmt kein Gewähr. 

Zusatzförderungen

STEUERBONUS

bis zu 2.000 €
Ihren Heizkesseltausch können Sie von der Steuer absetzen: Über fünf Jahre können jährlich 400 € als Sonderausgabe abgesetzt werden – das ergibt eine steuerliche Entlastung von insgesamt 2.000 €.

„SAUBER HEIZEN FÜR ALLE“

bis zu 100%
Die Aktion „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen und übernimmt beim Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Heizlösungen bis zu 100 % der Kosten - nur noch bis 31.12.2025

In 6 Schritten zum Holzheizsystem

Mit dem HDG Kesselfinder konfigurieren Sie in wenigen Schritten Ihre neue Holzheizung - egal ob Scheitholzkessel, Hackschnitzelheizung, Pelletheizung oder Kombikessel.

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HDG Vertriebs-Außendienst
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