| Maximale Landesförderung | |
|---|---|
| OBERÖSTERREICH |
2.900 € = bis zu 11.400 € Gesamtförderung |
| NIEDERÖSTERREICH |
wird derzeit überarbeitet = bis zu 8.500 € Gesamtförderung |
| TIROL |
25 % der Investitionskosten = bis zu 19.000 € Gesamtförderung (bei 30.000 € Invest) |
| BURGENLAND |
3.500 € = bis zu 12.000 € Gesamtförderung |
| SALZBURG |
5.000 € = bis zu 13.500 € Gesamtförderung |
| VORARLBERG |
4.000 € = bis zu 12.500 € Gesamtförderung |
| KÄRNTEN |
6.000 € = bis zu 14.500 € Gesamtförderung |
| STEIERMARK |
wird derzeit überarbeitet = bis zu 8.500 € Gesamtförderung |
| WIEN |
8.000 € = bis zu 16.500 € Gesamtförderung |
Zusätzlich zu den Förderprogrammen der Länder können auch Gemeindeförderungen in Anspruch genommen werden. Bei der Zusammenstellung der Informationen wurde mit größter Sorgfalt gearbeitet. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da sich Vorgaben und Richtlinien jederzeit ändern können. Vor einer Investitionsentscheidung kontaktieren Sie bitte die zuständige Förderstelle. HDG übernimmt kein Gewähr.
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